Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand, Durchführung
Die H&D Dienstleistung SRL, Personalüberlassung überlässt ihre Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des mit dem Kunden als Enthleiher geschlossenen; Arbeitnehmerüberlassungs- vertrags und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen der H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung für die Arbeitnehmerüberlassung (AVA)an seine Kunden. Anderslautende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, soweit sie mit den AVA übereinstimmen oder von der H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.</p>
<p>1.2. Während des Einsatzes beim Kunden unterliegt der zur Verfügung gestellte Leiharbeitnehmer dessen Weisungen und
arbeitet unter seiner Aufsicht und Anleitung. Vertragliche Beziehungen werden zwischen dem Kunden und dem Leiharbeitnehmer nicht begründet.
Vereinbarungen über die Art und Dauer der Tätigkeit, Arbeitszeit und sonstige Absprachen sind nur wirksam, soweit sie mit der H&D SRL Personalüberlassung getroffen wurden. </p>
<p> 2. Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit </p>
<p> Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Kunde gegenüber dem Leiharbeitnehmer alle Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Leiharbeitnehmer die geltenden ( auch tariflichen) Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Soweit die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor Beginn der Tätigkeit eine solche Untersuchung durchzuführen.</p>
<p>2.2. Soll der Leiharbeitnehmer zu Zeiten bzw. an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Kunde die Genehmigung der H&D Dienstleistung SRL, Personalüberlassung vor der Beschäftigung zu diesen Zeiten bzw. an diesen Tagen einzuholen. Eine Kopie der Genehmigung ist der Formel H&D Dienstleistung SRL zu übergeben. Der Kunde hat den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz einzuweisen und ihn über die besonderen Gefahren der zu verrichtenden Tätigkeit sowie Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren.</p>
<p>2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzvorschriften zu überwachen. Die bevorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten der H&D SRL Personalüberlassung . Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird der. H&D SRL Personalüberlassung innerhalb der Arbeitszeiten zu jeder Zeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der überlassenen Mitarbeiter eingeräumt. </p>
<p>2.4. Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall der H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung sofort anzuzeigen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der Verwaltungsberufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich anzuzeigen. Eine Kopie der Unfallanzeige
hat der Kunde für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden. Eine ggf. notwendige Ortsbesichtigung wird zusammen mit dem Kunden durchgeführt.</p>
<p> 2.5. Sollte der Leiharbeitnehmer bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit berechtigterweise ablehnen haftet der Kunden für den dadurch entstandenen Lohnausfall.</p>
<p>3. Verschwiegenheit
Alle Mitarbeiter der H&D DienstleistungSRL Personalüberlassung haben sich vertraglich zur absoluten Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.</p>
<p>4.Zurückweisung</p>
<p>4.1.Ist der Kunde mit den Leistungen des Leiharbeitnehmers nicht zufrieden, so kann er diesen binnen vier (4) Stunden nach Beginn der Überlassung ablehnen.</p>
<p>4.2. Der Kunde kann den Leiharbeitnehmer mit sofortiger Wirkung ablehnen, wenn ein Grund vorliegt, der einen Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde.</p>
<p>5. Austausch des Leiharbeitnehmers</p>
<p>5.1. In den Fällen der Ablehnung nach 4.1 oder 4.2 ist die H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung berechtigt, einen anderen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer zu überlassen. Eine Verpflichtung dazu trifft die H&D SRL Personalüberlassung aber nur dann, wenn sie den abgelehnten Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt hatte.</p>
<p>5.2. H&D Dienstleistung SRL, Personalüberlassung ist im Übrigen berechtigt, aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen den überlassenen Leiharbeitnehmer jederzeit auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>5.3 Im Fall eines Austauschs des Leiharbeitnehmers werden die Parteien den vollständigen Namen des ersetzenden Leiharbeitnehmers von dessen Überlassung als von beiden Parteien unterschrieben Anlage zu § 2 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags nehmen. </p><p>6. Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen</p>
<p>6.1 Rechnungen werden mit dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt.Grundlage für die Abrechnung sind die vom Kunden zu unterzeichnenden
Zeitnachweise des Leiharbeitnehmers.Die Zeitnachweise werden vom Kunden wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats und unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vom Kunden unterschrieben der H&D SRL Personalüberlassung übergeben. Die von der H&D Dienstleistung SRL, Personalüberlassung erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Leiharbeitnehmer ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen od. sonstigen Zahlungen berechtigt.</p>
<p>6.2 Kommt es zum Zahlungsverzug des Kunden, so werden sämtliche anderen offenen – auch gestundeten – Rechnungen aus Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien sofort fällig
und ist die H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung berechtigt, vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsdienstleistungen zu verlangen. H&D Dienstleistung SRL, Personalüberlassung ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihr zur Verfügung zu stellenden Leiharbeitnehmer zurückzuhalten.
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<p>7. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der H&D SRL Personalüberlassung aufzurechnen oder ein Zurückhaltungrecht geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung
ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.</p>
<p>8. Arbeitnehmerüberlassung / Personalvermittlung</p>
<p>8.1. Bei einer Personalvermittlung mit vorangegangener Arbeitnehmerüberlassung von weniger als drei Monaten werden zwei Brutto-Monatsgehälter des Mitarbeiters
(lt. Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter)zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die erste Rate mit Arbeitsbeginn, die zweite Rate nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit. Eine Übernahme nach 6 Monaten Einsatzzeit ist kostenlos.</p>
<p>8.3 Bei einer reinen Personalvermittlung ohne vorangegangene Arbeitnehmerüberlassung beträgt das Honorar zwei Brutto-Monatsgehälter des Mitarbeiters
(lt. Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter) zzgl. MwSt. Die erste Rate wird mit Arbeitsbeginn gestellt, die zweite Rate nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit.</p>
<p>9. Gewährleistung/Haftung </p>
<p>9.1 H&D SRL Personalüberlassung haftet nur für die fehlerfreie Auswahl ihrer Leiharbeitnehmer für die vereinbarte Tätigkeit. Sie haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch den Leiharbeitnehmer sowie für Schäden, die dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Der Kunde ist verpflichtet, H&D SRL Personalüberlassung von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Leiharbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben.Ausgenommen davon sind Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der H&D SRL Personalüberlassung.</p>
<p>9.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die H&D Dienstleistung SRL, Personalüberlassung bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen.</p>
<p>9.3 Für alle sonstigen Schäden haftet die H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Leiharbeitnehmers als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss, etc.)</p>
<p>9.4 Verletzt die H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung eine Pflicht aus dem Arbeitnehmer- überlassungsvertrag hat der Kunde darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung von der H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung vertreten ist.</p>
<p>10. Beendigung/Kündigung </p>
<p>10.1 Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf einer vereinbarten Befristung. Daneben kann er beiderseits mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zum jeweiligen Arbeitswochenende (letzter regelmäßiger Arbeitstag des Leiharbeitnehmers) gekündigt werden.
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<p>10.2 Macht die H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung in den Fällen der Ziff. 4.1 und 4.2 nicht von ihrem Recht zum Austausch des Leiharbeitnehmers nach Ziff. 5.1 Gebrauch, kann der Vertrag beiderseits fristlos gekündigt werden. </p>
<p>10.3 Die H&D Dienstleistung SRL, Personalüberlassung ist zur fristlosen Kündigung auch berechtigt, wenn der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges oder der wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse einer Aufforderung nach Ziff. 6.2 nicht nachkommt. Hiervon unberührt bleiben die sonstigen Ansprüche der H&D Service SRL Personalüberlassung auf Schadensersatz.
</p>
<p>10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.</p>
<p>10.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der H&D SRL Personalüberlassung ausgesprochen wird. Eine nur dem Leiharbeitnehmer mitgeteilte Kündigung ist unwirksam.</p>
<p>11. Schlussbestimmungen</p>
<p>11.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.</p>
<p>11.2 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Sitz der H&D Dienstleistung SRL Personalüberlassung.
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<p>11.3 Es gilt das Europäisches Recht.</p>
<p>12. Abtretungshinweis</p>
<p>Im Rahmen eines Factoring Vertrages hat die H&D SRL Personalüberlassung sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die H&D Dienstleistung SRL abgetreten .